6. WORMSER NUMISMATIK-AUKTION Wormser Auktionshaus

Wormser Auktionshaus | 6. WORMSER NUMISMATIK-AUKTION | 04 marzo 2021
Le offerte online terminano il: 03 marzo 2021 16:00
Lotto 81000 Griechen
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82000 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82001 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82002 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82003 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82004 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82005 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82007 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Lotto 82008 Römer
- Prezzo iniziale: 10 € (EUR)
- Attesa dati
Sale Information
NUMISMATIK-AUKTION
Einlieferungsschluss 15. Januar 2021
Terms of Sale
Versteigerungsbedingungen
Präambel
Die Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH – nachfolgend Versteigerer genannt
– führt Versteigerungen, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für
Rechnung ihrer Auftraggeber – nachfolgend Verkäufer/Einlieferer und/oder Besitzer,
Eigentümer genannt – in der Reihenfolge des Katalogangebotes durch.
Die Versteigerungswaren – nachfolgend Auktionsexponate genannt – sind nach
einem Losnummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer beauftragt Auktionatoren
die Versteigerungen durchzuführen. Für den Versteigerer, den Verkäufer/
Einlieferer, den Bietenden – nachfolgend Bieter genannt – und den Käufer
– nachfolgend Ersteigerer genannt – gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen:
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Unter Berücksichtigung Pkt. 6 dieser Versteigerungsbedingungen kann der
Ersteigerer jederzeit die Adresse des Verkäufers/Einlieferers, der Verkäufer/
Einlieferer die Adresse des Ersteigerers erfahren.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Losnummern zurückzuziehen,
zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte
Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote
zurückzuweisen.
3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von
Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Die Auktionsexponate werden
versteigert wie besichtigt. Reklamationen bei Saalbietern sind ausgeschlossen.
Die Auktionsexponate sind nach bestem Wissen und Gewissen im
Katalog beschrieben, teilweise unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur.
Der Ausrufpreis stellt eine subjektive Bewertung dar. Die Katalogangaben
sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB. Eine Haftung des Versteigerers
für Fehler der Auktionsexponate ist ausgeschlossen. Die Auktionsexponate
sind, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion
geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen
VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und
unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Die Auktionsexponate sind
gebraucht. Die Angabe im Katalog „neuwertiger Zustand“ bezieht sich auf
den optischen Zustand. Steiff-Tiere, wenn nicht anders vermerkt, sind immer
ohne Knopf, Schild und Fahne. Konvolute sind generell vom Umtausch
ausgeschlossen. Bei größeren Konvoluten mit mehr als 10 Positionen, sind
die Mengenangaben in „ca.“ angegeben und es wird nur stichprobenartig
der Zustand überprüft. Bei digitalen Eisenbahnen wird der Dekoder nicht
überprüft und wird als Reklamationsgrund nicht anerkannt. Auch besteht
die Möglichkeit, dass in den Lokomotiven Fremdfabrikate verbaut sind. Dies
kann von uns nicht überprüft werden.
4. Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig
äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen
Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter
§§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB
bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche
Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher
Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung,
der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens
oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der
Verkäufer/Einlieferer und Versteigerer bieten die im Katalog genannten
Auktionsexponate nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot
verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die
oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch,
insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer
ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen
oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu
bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine
Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten
Zwecken dienen.
5. Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gehört
im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der
Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufer/
Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen
Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt
werden.
Dies ist ein normaler Vorgang, zu dem der Versteigerer gesetzlich verpflichtet
ist und bei dem der Verkäufer/Einlieferer und der Ersteigerer eine Mitwirkungspflicht
haben.
Im Zuge dieser Identifizierung benötigt der Versteigerer vom Verkäufer/Einlieferer
und Ersteigerer eine Kopie des gültigen Personalausweises.
Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste
erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.
Der Versteigerer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, die erhobenen
Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
6. Die in den Formularen Kaufauftrag, Vorbesichtigungsliste, Katalogbestellung,
Anzeigenschaltung und anderen Verträgen angegebenen personenbezogenen
Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten,
die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses
zwischen Versteigerer und Verkäufer/Einlieferer, Bieter sowie Ersteigerer
notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher
Berechtigungen erhoben.
Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten
und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung
des Verkäufers/Einlieferers, Bieters sowie Ersteigerers.
Der Versteigerer, der Verkäufer/Einlieferer, der Bieter und der Ersteigerer verpflichten
sich, über Erfahrungen, Beobachtungen und infolge des Vertragsverhältnisses
anvertraute oder sonst bekannt gewordene Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie über den Inhalt der Verträge selbst Stillschweigen
zu bewahren. Weiter verpflichtet sich der Versteigerer, die Regelungen
gemäß § 53 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der
Versteigerer weist darauf hin, dass danach insbesondere geschützte personengebundene
Daten unbefugt weder erhoben, bearbeitet, genutzt, noch an
Unbefugte weitergeleitet werden (Datengeheimnis).
7. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro anzugeben. Schriftliche Gebote
müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Sollten
Bieter die Gebote mit Losnummer und Text abgeben, gilt immer die
Losnummer. Reklamationen bei Abgabe falscher Losnummern kann der
Versteigerer nicht anerkennen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer –
soweit keine Sicherheiten vorliegen – zurückweisen. Die Mindeststeigerung
beträgt ca. 10 %. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen
oder festsetzen. Nach Bezahlung und Eigentumsübergang erfolgt die Verwahrung
auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Für die Rubrik Varia der
Spielzeug-Auktionen erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangen schriftlichen
Gebot oder eines mündlichen, telefonischen oder Live Übergebot.
8. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen;
in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten
bekommt der Bieter den Zuschlag, der zuerst darauf geboten hat. In
diesem Moment wird der Bieter zum Ersteigerer. Mit dem Zuschlag kommt
zwischen dem Verkäufer/Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten
wird, und dem Ersteigerer, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag
zustande. Telefon-Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position
angerufen, falls hierfür ein schriftliches Gebot vorliegt. Eine Garantie für das
Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt der Versteigerer nicht.
Der Versand erfolgt über DHL auf Gefahr des Ersteigerers.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Auktionsexponate unmittelbar
auf den Ersteigerer über; es ist Sache des Ersteigerers, sich gegen die
Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden
Auktionsexponate durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung
zu schützen.
10. Widerrufsrecht nach Paragraph BGB 312 g besteht nicht, bei öffentlich zugängliche
Versteigerungen.
11. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei dem Verkäufer/
Einlieferer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst nach Zahlung.
Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers.
12. Anwesende Ersteigerer haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer
oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis,
Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder mit deutscher EC-Karte zu zahlen. Die
Fern-Ersteigerer erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis,
Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten
Frist zu begleichen haben. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig,
dies gilt auch für Paypal-Kunden. Die Paypal-Gebühren sind vom Kunden
selbst zu zahlen. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Auktion per Post.
Sofern dem Versteigerer jedoch die Email-Adresse des Ersteigerers vorliegt,
sendet der Versteigerer dem Ersteigerer die Rechnung per Email zu.
Sollte der Ersteigerer dem Versteigerer nicht ausdrücklich widersprechen,
geht der Versteigerer vom Einverständnis des Ersteigerers aus. Der Versand
erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zulasten des Ersteigerers. Die Kosten
für Paketversand und Verpackung werden nach Höhe der Zuschlagssumme
berechnet. Da die Menge und der Umfang der zu versteigernden Auktionsexponate
für den Versteigerer je nach Auktion unterschiedlich sind, kann
das Eintreffen der einzelnen Auktionsexponate bei dem Ersteigerer mehr
als 14 Tage dauern. Im Inland bis 500,00 Euro Wert 10,00 Euro, bis 2.500,00
Euro Wert 15,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 20,00 Euro, bis 10.000,00
Euro Wert 25,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 30,00 Euro. Für
das europäische Ausland berechnen wir bis 500,00 Euro Wert 20,00 Euro,
bis 2.500,00 Euro Wert 25,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 30,00 Euro, bis
10.000,00 Euro Wert 35,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 40,00
Euro, für Übersee bis 500,00 Euro Wert 50,00 Euro, bis 2.500,00 Euro Wert
60,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 70,00 Euro, bis 10.000,00 Euro Wert
80,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 90,00 Euro. Dies bezieht sich
auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird jedes weitere Paket in
Rechnung gestellt. Sperrgutpakete werden nach den tatsächlichen Kosten
für Verpackungsaufwand, Material und Versand abgerechnet. In diesem
Falle wird eine separate Rechnung nachgereicht. Wünscht der Ersteigerer
eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Die Portound
Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die mit dem Versteigerer
vertraglich gebundenen Versanddienste. Nachträglich angeforderte Rechnungsänderungen
bezüglich Versandkosten, Adressänderungen etc. wer-den mit 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
13. Der Versteigerer unterhält betriebsinterne vertragliche Beziehungen zu externen
Internet-Live-Bietsystemen. Sobald ein Bieter/Ersteigerer über eines
dieser externen Internet-Live-Bietsysteme z. B. über Lot-tissimo während
einer Auktion des Versteigeres live mitbietet, übernimmt der Versteigerer
keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung
oder die rechtzeitige Übermittlung von Geboten. Der Versteigerer
empfiehlt frühzeitig Gebote abzugeben, um sicher in der Auktion
berücksichtigt zu werden. Die Prüfung und Zulassung der Anmeldung bei
Online Bieter kann bis zu 24 Stunden dauern. Wenn Sie sich später als 24
Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass Ihre Anmeldung
nicht mehr rechtzeitig bearbeitet wird. Für die Verwendung externer
Internet-Live-Bietsysteme entrichtet der Live-Ersteigerer nach Zuschlag zusätzlich
ein Aufgeld z. B. Lot-tissimo liegt bei 3 % zzgl. gesetzliche MwSt.
Das Aufgeld wird über den Versteigerer an die Initiatoren des jeweiligen
Internet-Live-Bietsystems abgeführt. Es gelten grundsätzlich die Versteigerungsbedingungen
des Versteigeres. Außerdem hat der Bieter/Ersteigerer
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen externen Internet-
Live-Anbieters zu beachten.
14. Ersteigerer die angekreuzt haben, dass sie ihre Auktionsexponate bei dem
Versteigerer abholen oder Ersteigerer die den Zuschlag auf Lose bekommen
haben, die nur an Selbstabholer sind, müssen die Auktionsexponate innerhalb
von vier Wochen bei dem Versteigerer abgeholt haben, sonst werden
Lagerkosten i. H. v. 30,00 Euro je Monat fällig.
15. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld i. H. v. 19 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
erhoben (insgesamt 22,61 %); bei schriftlichen Ersteigerern ein
Aufgeld ii. H. v. 19 % des Zuschlagpreises sowie 1,00 Euro je Auktionsexponat.
Die auf die Provision und Nebenkosten (1,00 Euro Losgebühr, Versandkosten)
anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung
wegen Überlastung.
16. Nach dem Erhalt der Auktionsexponate müssen Ersteigerer offensichtliche
Fehler und oder Mängel beim Versteigerer zur Weiterleitung an den Verkäufer/
Einlieferer sofort reklamieren. Nach Feststellung des Fehlers oder
Mangels sollte das reklamierte Auktionsexponat spätestens innerhalb von
14 Tagen bei dem Versteigerer eintreffen.
17. Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je
angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,00 Euro je Monat zu erstatten.
Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden
nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag,
die Auktionsexponate werden auf seine Kosten verwertet, er haftet
für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Versteigerer
ist berechtigt einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 %
des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Provision
des Versteigerers), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten,
dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
18. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/
oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
19. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss,
aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die
durch die ersteigerten Auktionsexponate entstehen, sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln
hervorgerufen worden ist. Für eventuell entstehende Schäden durch aufgeklebte
Losnummern auf den Auktionsexponaten übernimmt der Versteigerer
keine Haftung.
20. Bei der Vielzahl der schriftlichen Gebote kann es zu Eintragungsfehlern
kommen, so dass ein schriftlicher Bieter/Ersteigerer für einen von ihm
gebotenes Auktionsexponat, keinen Zuschlag erhalten hat. Eine Schadensersatzforderung
in diesem Falle schließt der Versteigerer ausdrücklich aus.
21. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen
über Fernabsatzgeschäfte gem. §§ 312 b ff BGB finden keine Anwendung.
22. Jeder Besucher der Auktion haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht
aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der
Vorbesichtigung oder Versteigerung auszuschließen.
23. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte
an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem
Versteigerer und dem Eigentümer der Auktionsexponate zum Zeitpunkt
der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der
Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Bieter/Ersteigerer
über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung
und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und
Folgerechte. Der Bieter/Ersteigerer dieser Auktionsexponate im Rahmen
der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen. Es ist
dem Bieter/Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in elektronischen
Medien und dem Katalog verwendeten Bilder und Texte zu nutzen.
Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche
gegen den Bieter/Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich
ist.
24. Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichen Farbgebung
abweichen. Der Versteigerer weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein
einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen
aus Gründen der Farbabweichung kann der Versteigerer nicht anerkennen.
25. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung
dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Versteigerungsbedingungen
sind auch Bestandteil des Kaufvertrages.
26. Das Fotografieren von Auktionsexponaten oder von Personen in den Räumen
des Versteigerers während des Aufenthalts, während der Vorbesichtigung
oder während der Auktion ist nicht erlaubt.
27. Während der Auktion ist das Telefonieren im Auktionssaal zu unterlassen.
28. Durch diese Versteigerungsbedingungen erklären sich Verkäufer/Einlieferer,
Bieter und Ersteigerer damit einverstanden, dass der Versteigerer regelmäßig
Informationen/Werbung in digaler Form z. B. Newsletter, Flyer (Brief,
E-Mail/SMS, Telefon, Fax) und in gedruckter Form z. B. Kataloge, Flyer (per
Brief oder Paket) zusendet. Diese Einwilligung kann der Verkäufer/Einlieferer,
Bieter und Ersteigerer jederzeit gegenüber dem Versteigerer per Mail an
info@wormser-auktionshaus.de oder schriftlich an das Wormser Auktionshaus,
Weinbrennerstraße 20, 67551 Worms-Pfeddersheim widerrufen.
29. Über die Webseite > www.wormser-auktionshaus.de des Versteigerers können
Verkäufer/Einlieferer, Bieter, Ersteigerer oder andere Anwender über
einen Button „Google-Translater“ die Inhalte der Webseite in andere Sprachen
übersetzen lassen. Da dieser Prozess maschinell erfolgt, kann der Versteigerer
keine vollständige und fehlerfreie Übersetzung garantieren. Daher
schließt der Versteigerer eine Haftung bei fehlerhaften Informationen durch
Übersetzungsfehler aus.
30. Erfüllungsort ist für alle Vertragsparteien der Sitz der Auktions- & Pfandleihhaus
exclusive GmbH.
31. Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Das Wiener
UN-Übereinkommen für Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) findet keine Anwendung.
32. Verlangt zwingendes Recht die Entscheidung einer Angelegenheit aus
oder im Zusammenhang mit diesen Versteigerungsbedingungen oder seiner
Durchführung durch ein ordentliches Gericht, so ist der Gerichtsstand
Worms.
33. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar
sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit
aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt.
Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit
gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung
ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder
nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach
Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes
gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Versteigerungsbedingungen.
34. Bei Unstimmigkeiten gilt immer die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen.
35. Alle Preise sind in Euro angegeben.
B. Zusätzliche Bestimmungen zu den Numismatik-Auktionen
1. Die im Katalog und auf den Webseiten (u. a. www.wormser-auktionshaus.de,
www.lot-tissimo.com) – nachfolgend Print- und Digitalmedien genannt –
angegebenen Preise sind Schätzpreise, der Ausruf erfolgt bei 60 %.
2. Erfolgt kein Zuschlag zum Ausrufpreis, so gelangen die Auktionsexponate in
den Freiverkauf und können für 80 % des Schätzpreises zuzüglich Aufgeld
erworben werden.
3. Die Beschreibung in den Print- und Digitalmedien erfolgt gewissenhaft und
unter Verwendung von Fachliteratur, die Echtheit der Stücke ist gewährleistet.
Nicht erkannte gefälschte Auktionsexponate werden gegen Erstattung
des Kaufpreises zurückgenommen.
4. Bei den maßstabsgetreuen (gekennzeichnet) und bei der farblichen Darstellung
der Auktionsexponate in den Print- und Digitalmedien kann es zu
Abweichungen kommen. Hierfür übernimmt der Versteigerer keine Garantie.
Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
5. War ein Ersteigerer bei der Auktion anwesend, sind sämtliche Beanstandungen
ausgeschlossen. Da eine Besichtigung sowohl vor als auch während
der Auktion möglich ist, sind Reklamationen bezüglich der in den Print- und
Digitalmedien angegebenen Erhaltungsgrade ebenso ausgeschlossen.
6. Konvolute mit mehreren Münzen bzw. Medaillen sind bezogen auf den Erhaltungsgrad
von Beanstandungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei den
Mengenangaben der Konvolute handelt es sich um Circa-Angaben, daher
haftet der Versteigerer hier nicht für eventuell abweichende Stückzahlen.
7. Sollten Ersteigerer die vom Versteigerer erworbenen Münzen und Medaillen
einem Grading Service übergeben, übernimmt der Versteigerer keine
Garantie, dass die Auktionsexponate dort angenommen oder entsprechend
der Bewertung durch den Versteigerer eingestuft werden.
Bitte beachten: Es gilt nur die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen!
Sollten versehentlich die Losnummern von Bild und Text abweichen,
gilt immer die Losnummer des Textes.